Nachweis von Kindern für die Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023 | Folge 2

Shownotes

In der zweiten Folge der Serie über die Pflegeversicherungsreform geht es um die Fragen:

  • Wie können Arbeitgeber die Abfrage nach Anzahl und Alter der Kinder gestalten?
  • Was ist bei Pflege- und Stiefkindern und bei Adoption zu beachten?
  • Was gilt, wenn ein Kind verstorben ist?
  • Welche Nachweise sind notwendig?

Im Gespräch: Klaus Herrmann, gelernter Krankenkassenfachwirt, ist bei der AOK Bayern in Nürnberg im Bereich Marketing-Services/Produktmanagement beschäftigt.

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Vielen Dank und bis zum nächsten Mal - Ihre AOK - die Gesundheitskasse.

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