Freiwillig Versicherte in der Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023 und Sonderfall Sachsen | Folge 3

Shownotes

In der dritten Folge der Serie geht es um die Pflegeversicherungsbeiträge bei freiwillig Versicherten und um die Sonderrolle des Bundeslands Sachsen. Die AOK-Experten Markus Renner und Klaus Herrmann beantworten folgende Fragen:

  • Was müssen freiwillig Versicherte tun, damit die Beiträge zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023 korrekt berechnet werden?
  • Wie können Arbeitgeber das Nachweisverfahren möglichst einfach gestalten?
  • Was gilt im Bundesland Sachsen?
  • Welche Rolle spielt der Beschäftigungsort?

Im Gespräch: Klaus Herrmann, gelernter Krankenkassenfachwirt, ist bei der AOK Bayern in Nürnberg im Bereich Marketing-Services/Produktmanagement beschäftigt.

Markus Renner ist Fachreferent Arbeitgeberbetreuung im Bereich Privat- und Firmenkundenservice in Dresden bei der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

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Vielen Dank und bis zum nächsten Mal - Ihre AOK - die Gesundheitskasse.

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